Unfälle passieren. Wir helfen.
Auch nach einem unverschuldeten Unfall ist schnelle Hilfe erforderlich. Sie sollen schnell und unkompliziert wieder mobil sein, ohne sich vergewissern zu müssen, ob genügend Bargeld vorhanden ist bzw. die Kreditkarten eingesteckt wurden.
Wir bieten Ihnen folgenden Service:
+ Service 24 Stunden täglich
+ Kurzfristige Fahrzeugbereitstellung durch die nächstgelegene Station
+ Vereinfachte Abwicklung mittels Abtretung und Zahlungsanweisung
+ Keine Vorauszahlung erforderlich
+ Keine Vorlage einer Kreditkarte erforderlich
+ Korrekte Eingruppierung der Fahrzeuge nach Schwacke-Liste
Sie haben noch Fragen vor der Anmietung?
Die nächstgelegene Avis Station hilft Ihnen gerne weiter.
! Diese Mieten sind nicht über das Internet buchbar!
Nach der Miete?
Sie haben Ihren Unfallersatzwagen bereits abgegeben, die Abrechnung ist erfolgt, aber es gibt immer noch Klärungsbedarf? Unsere Fachabteilung hilft Ihnen gerne weiter.
Annette Becker
Telefon: 08141 / 50 17 - 18 (Montag - Freitag 08.00 Uhr - 14.30 Uhr)
Fax: 08141 / 50 17 - 30
Mail: annette.becker@avis.de
Nützliche Informationen rund um Ihre Avis Unfallersatzanmietung
Als unser Vertragspartner erhalten Sie die Rechnung zu Ihrer Anmietung.
Gleichzeitig senden wir eine Kopie der Rechnung samt Abtretung und Zahlungsanweisung an die Versicherung des Unfallgegners.
Voraussetzung für die Regulierung der Mietwagenkosten durch die Versicherung ist der von Ihnen zu erbringende Ausfallnachweis, wie z.B. eine Reparaturrechnung oder die Kopie vom Fahrzeugschein Ihres neu erworbenen Fahrzeuges. Bitte reichen Sie diese Unterlagen direkt bei der regulierenden Versicherung ein.
Ist die Reparaturdauer entgegen der von der Reparaturwerkstatt oder vom Gutachter kalkulierten Reparaturzeit länger, so sollte ein Reparaturablaufplan direkt bei der regulierenden Versicherung eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Reparaturwerkstatt.
Gehört das beschädigte Fahrzeug zum Firmenvermögen und diese Firma ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, so ist die Mehrwertsteuer aus der Avis Mietwagenrechnung von der Firma zu begleichen.
Bitte beachten Sie, dass nur die unfallbedingten Kosten von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden.
Fragen zur Sach- und Rechtslage beantwortet Ihnen gerne ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihrer Wahl in Ihrer Umgebung.
Download der "Preisliste - Normaltarif "